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   OLG Frankfurt, 20.02.1997 - 16 U 244/95   

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https://dejure.org/1997,19062
OLG Frankfurt, 20.02.1997 - 16 U 244/95 (https://dejure.org/1997,19062)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.02.1997 - 16 U 244/95 (https://dejure.org/1997,19062)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Februar 1997 - 16 U 244/95 (https://dejure.org/1997,19062)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    Erfordernis der Aufforderung zur Nachbesserung als vertragliche Voraussetzung der Haftung des Architekten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzverpflichtung eines Architekten wegen fehlerhafter Planung sommerlichen Wärmeschutzes; Mehraufwendungen nachträglicher Anbringung von Sonnenschutz; Geltendmachung von Sowieso-Kosten; Vertraglich eingeräumtes Selbstbeseitigungsrecht des Architekten; Anspruch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hat Architekt ein Schadensbeseitigungsrecht? (IBR 1998, 215)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.04.1981 - VII ZR 263/79

    Setzung einer Frist zur Nachbesserung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.1997 - 16 U 244/95
    Der Ersatzanspruch aus § 635 BGB würde allerdings den gesamten Schaden umfassen, nämlich die Kosten einer Neuplanung und der Beseitigung der am Bauwerk selbst eingetretenen Mängel (BGH Baurecht 1981, 395 ff., 396).

    Hierzu wäre sie zur Erhaltung ihrer Ansprüche verpflichtet gewesen (vgl. OLG Hamm BauR 1995, 269), wie schon aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9.4.1981 (BauR 1981, 395 ff., 396) folgt.

  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 50/82

    Rechte des Unternehmers bei einem Mängelbeseitigungsverlangen mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.1997 - 16 U 244/95
    Auf Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigter Bereicherung kann die Klägerin nicht mehr zurückgreifen (vgl. BGH BauR 1984, 395 ff., 398; Heiermann/Riedel/Rusam, Handkommentar zur VOB 7. Aufl. 1993).
  • OLG Hamm, 23.09.1994 - 12 U 117/93

    Haftet Architekt, wenn AG Plan eigenmächtig ändert?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.1997 - 16 U 244/95
    Hierzu wäre sie zur Erhaltung ihrer Ansprüche verpflichtet gewesen (vgl. OLG Hamm BauR 1995, 269), wie schon aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9.4.1981 (BauR 1981, 395 ff., 396) folgt.
  • OLG Hamm, 28.11.1990 - 31 U 161/90

    Gläubigererstellung bei Sparkassenbriefen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.1997 - 16 U 244/95
    Ob, wie das Oberlandesgericht Hamm (NJW-RR 1992, 46) meint, die Klägerin darüber hinaus Schadensersatz in Geld entsprechend § 250 BGB nur dann verlangen könnte, wenn sie zuvor den Beklagten eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmt hätte, daß sie die Herstellung nach dem Ablauf der Frist ablehne, kann dahinstehen.
  • BGH, 16.02.2017 - VII ZR 242/13

    Architektenvertrag: Wirksamkeit einer Klausel über ein Selbsteintrittsrecht des

    Denn sie beschränkt sein Recht, selbst zu entscheiden, ob er den Architekten, den bauausführenden Unternehmer oder einen Dritten mit der Beseitigung der infolge der mangelhaften Leistung des Architekten entstandenen Mängel des Bauwerks beauftragen will, so wesentlich, dass hierdurch der vertragliche Interessenausgleich insgesamt nicht mehr gewahrt ist (vgl. Staudinger/Peters/Jacoby, 2014, BGB, Anh. II zu § 638 Rn. 9; Wirth in Korbion/Mantscheff/Vygen, HOAI, 9. Aufl., Teil B Rn. 463; Bartsch, BauR 1994, 314, 319; Hartmann in Festschrift für Locher, 1990, S. 337, 343; Bunte, Handbuch der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, 1982, S. 305; ähnlich Lauer/Wurm, Haftung des Architekten und Bauunternehmers, 6. Aufl., Rn. 858: unzulässige Haftungsbeschränkung nach § 309 Nr. 7 b) BGB; a.A. Hänsel in Graf von Westphalen, Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke, 2016, Der Architektenvertrag, Stand: Juli 2011, Rn. 212; Locher in Locher/Koeble/Frik, HOAI, 13. Aufl., Einleitung Rn. 298; Löffelmann/Fleischmann/Ihle, Architektenrecht, 6. Aufl., Rn. 1767; OLG Frankfurt, Urteil vom 20. Februar 1997 - 16 U 244/95, juris; OLG Hamm, NJW-RR 1992, 467, juris Rn. 2).
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